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Betende Hände braucht unsere Zeit.
Carl Ischer
© Evangelische Brüder-Unität
Herrnhuter Brüdergemeine

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Die Gralsbewegung


Das Zeichen der Stiftung Gralsbotschaft

Die Gralsbewegung ist ein freier Zusammenschluss von Menschen, die im Sinne der Gralsbotschaft von Abd-ru-shin leben wollen. Sie ist in vielen Ländern vertreten. Es besteht für die Gralsbewegung keine Mitgliedschaft. Weder zwischen den einzelnen Bekennern der Gralsbotschaft noch gegenüber der Gralsbewegung gibt es verpflichtende Bindungen. Ein wesentlicher Auftrag der Gralsbewegung ist es, die Voraussetzungen für Andachtsstunden zur gemeinsamen Gottverehrung zu schaffen und zur Entwicklung wahren Menschentums auf der Grundlage der Botschaft Christi und der Gralsbotschaft beizutragen. Schon vor rund 70 Jahren bildeten sich nicht nur in Deutschland Kreise von Lesern, die sich zu Abd-ru-shins (Oskar Ernst Bernhardt 1875-1941) Hauptwerk "Im Lichte der Wahrheit - Gralsbotschaft" bekannten und als Gleichgesinnte miteinander in Verbindung treten wollten. So auch in Abd-ru-shins unmittelbarer Umgebung, auf dem Vomperberg in Tirol, eine halbe Autostunde östlich von Innsbruck. Hier entstand nach und nach mit Wohn-, Wirtschafts- und Verwaltungs-Gebäuden die Grals-Siedlung, zu der auch eine kleine Halle (Holzbauweise) mit Raum für ca. 300 Teilnehmer gehörte. Abd-ru-shin nutzte sie, um darin an den Sonntagen Andachten sowie die drei jährlichen Gralsfeiern abzuhalten, zu denen Bekenner der Gralsbotschaft anreisten: am 30. Mai, am 7. September und am 29. Dezember. Die Teilnehmer kamen damals schon aus verschiedenen europäischen und auch überseeischen Ländern. Als 1938 die Grals-Siedlung mit Einzug der nationalsozialistischen Machthaber in Österreich enteignet und ihre Bewohner ausgewiesen wurden, brach diese Entwicklung ab. Abd-ru-shin starb 1941 fern dem Vomperberg. Erst ab Herbst 1945, als die Alliierten seiner Witwe, Maria Bernhardt, die Siedlung zurückgaben, bahnte sich ein neuer Aufbau unter ihrer Führung an. In dieser Zeit wurde der Begriff "Gralsbewegung" gebräuchlich, um damit die Bekenner der Gralsbotschaft in ihrer Gesamtheit zu bezeichnen. Im Laufe der Zeit haben sich in vielen Ländern Gralsbewegungen gebildet, und in einigen davon wurden Hallen nach dem Vorbild der Situation auf dem Vomperberg errichtet, wie z.B. in Kanada, der Schweiz, Deutschland, Frankreich, Holland, Kongo und Nigeria. Doch geht nach dem Willen Abd-ru-shins aus der Gralsbotschaft keine neue Religion hervor. Das Bekenntnis zur Gralsbotschaft kann zwar auf ausdrückliche Bitte hin durch die "Versiegelung" (eine Gralshandlung während einer Feier) bestärkt werden. Dies ist jedoch eine persönliche Entscheidung des Einzelnen und führt weder zur Bindung an eine Institution noch an andere "Kreuzträger". So genannt, weil Bekenner der Gralsbotschaft bei der Versiegelung ein Kreuzeszeichen mit Wasser auf die Stirn gezeichnet bekommen. Die Gesamtzahl der Bekenner, die zur Gralsbewegung in engerer Beziehung stehen, kann zur Zeit mit über 20.000 angegeben werden. Sie leben in Europa (ca. 8.000), aber auch in allen anderen Erdteilen, besonders in verschiedenen Ländern Afrikas. Die Zahl der Bekenner im weiteren Sinne dürfte erheblich höher sein. Das lässt der Verkauf von beinahe 1 Mio. Exemplaren (weltweit) der Gralsbotschaft "Im Lichte der Wahrheit" vermuten. Sie liegt heute in 15 Sprachen übersetzt vor. Die Gralsbewegung kennt keine Mitgliedschaft. Die nationalen Gralsbewegungen handeln im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs selbständig. Was die Gestaltung von Andachten, Feiern und Gralshandlungen betrifft, liegen von Abd-ru-shin verbindliche Angaben vor. Diese werden durch die Leitung der internationalen Gralsbewegung gegenüber allen nationalen Gruppierungen vertreten bzw. an diese weitergegeben. Die Gralskreise, als die lokalen Elemente der nationalen Gralsbewegungen, sind freie Zusammenschlüsse und haben keine juristische Form. Ihre Aufgabe ist es vor allem, die sonntäglichen Andachten für Bekenner der Gralsbotschaft zu gewährleisten und deren Bemühungen im Sinne der Gralsbotschaft zu unterstützen. Die Andachten gelten der Heiligung des Feiertags sowie der gemeinsamen Gottverehrung. Parallel zu den Gralsbewegungen gibt es in den meisten Ländern juristische Personen (je nach Rechtslage als Stiftungen, Vereine o.ä.), die die Einrichtungen der Gralsbewegung u.a. durch Spenden wirtschaftlich tragen und sichern. In Deutschland ist das die "Grals-Verwaltung für Deutschland", in Österreich "Der Verein zur Förderung des Gralsgedankens", in der Schweiz die "Stiftung zur Verbreitung der Gralsbotschaft". Auch der internationalen Gralsbewegung steht eine juristische Person zur Seite: der "Verein zur Verwirklichung des Gralswissens von Abd-ru-shin". Der Obmann dieses Vereins leitet die Internationale Gralsbewegung. Abd-ru-shin setzte in Verbindung mit dem Schöpfungsbild, wie es seine "Gralsbotschaft" vermittelt, "Gralshandlungen" ein. Sie versinnbildlichen im Irdischen ein geistiges Geschehen und werden im wesentlichen während der drei Gralsfeiern durch besonders dazu Beauftragte vollzogen. Dazu gehört vor allem die "Versiegelung" als das ausdrückliche Bekenntnis zur Gralsbotschaft "Im Lichte der Wahrheit", ferner der Trausegen, der Ehesegen (für ältere Paare) sowie der Segen für Kinder bzw. für Babys. Durch die beiden letzteren Gralshandlungen werden die Kinder nicht zwangsläufig zu "Bekennern der Gralsbotschaft". Denn gemäß den Aussagen der Gralsbotschaft kann erst der Erwachsene die Überzeugung vom Wert und der Richtung seines geistigen Weges gewinnen. Eine Gralshandlung, die auch in der Öffentlichkeit, wie z.B. auf kommunalen Friedhöfen vollzogen wird, ist die Beisetzung eines Verstorbenen im Sinne der Gralsbotschaft. Abd-ru-shin hat ihr eine Form gegeben, bei der Ansprache und Handlung in erster Linie dem Verstorbenen gelten, der seinen Weg in der fein stofflichen Welt fortsetzt. In dieser Vorstellung liegt zugleich Hilfe und Trost für die Hinterbliebenen. Alle Gralshandlungen berühren nur den einzelnen und seine geistige Einstellung, die Bitte darum wird aus freien Stücken gestellt, und der vermittelte Segen hat sein Maß an der inneren Überzeugung des darum Bittenden. Das Bekenntnis zur Gralsbotschaft durch die Versiegelung verbindet nur den Einzelnen mit seinem Schöpfer, was für ihn persönlich die selbstverständliche Pflicht einschließt, wahres Menschentum zu entwickeln. Die Religionszugehörigkeit ist für die Versiegelung ohne Belang.

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