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Carl Ischer
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Herrnhuter Brüdergemeine

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Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands K.d.ö.R.

Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands K.d.ö.R.

Die Geistigen Wurzeln der freireligiösen Bewegung finden man in vielen gesellschaftlichen Strömungen der Geschichte und des bürgerlichen und sozialen Liberalismus. Hier finden die Philosophie der Aufklärung, die Mystik, die liberalen Strömungen der christlichen Religion, der Humanismus der Renaissance, die Rückbesinnung auf die antike Philosophie, die Geistesbewegungen vor der deutschen Märzrevolution von 1848 große Beachtung. Organisatorisch entstanden die freireligiösen Gemeinschaften um 1845 aus Kreisen, die sich vom traditionellen Katholizismus, der an Rom orientiert war und vom staatstreuen und orthodoxen Protestantismus lösten. Unmittelbarer Anlaß war ein Offener Brief des katholischen Kaplans Johannes Ronge, der sich darin 1844 gegen die Ausstellung des sogenannten "Heiligen Rocks" in Trier wandte. Diese Gemeinden erstrebten über die engen Konfessionsgrenzen hinweg eine Reform im Sinne des urchristlichen Glaubens. Der Ausschluß aus den jeweiligen Kirchen und die innere Logik der eigenen religiösen Entwicklung führten sie bald auf ihren eigenen Weg und zum Zusammenschluß im Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands. In der Pfalz bildeten sich 1845 und 1846 die ersten Gemeinden in Neustadt und Frankenthal. Sie wurden aber sehr schnell durch die bayerische Regierung verboten. Auch Gründungen in der Revolutionszeit von 1848, wie in Kaiserslautern, Oggersheim, und erneut Neustadt, konnten das Ende der demokratischen Revolution nur illegal überleben. 1891 wurde die Freireligiöse Gemeinde Ludwigshafen gegründet. Sie half mit, auch in anderen pfälzischen Städten Gemeinden wiederzubeleben oder ganz neu zu gründen. Dies geschah vor allem in der Zeit der Weimarer Republik. Starke Anstöße erhielt die Bewegung in dieser Zeit auch durch die Freidenkerbewegung und die monistische Bewegung, mit denen in vielen Orten zusammengearbeitet wurde. 1933 wurden alle Gemeinden in der Pfalz verboten wegen angeblich "marxistischer" Umtriebe und ihr Vermögen beschlagnahmt. 1945 entstanden die ersten Gemeinden neu und schlossen sich 1947 in der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz zusammen. In einer Freien Religion wird kein Glaubensbekenntnis vorgegeben oder eine unumstößliche Wahrheit verkündet. Freie Religion umfaßt eine große Bandbreite religiöser, weltanschaulicher und philosophischer Ansichten. Getreu ihrem Ziel der religiösen Selbstbestimmung des einzelnen verwalten sich die freireligiösen Gemeinden selbst auf demokratische Weise. Auch Feiern sind in dieser Gemeinschaft üblich. So gibt es die Lebensweihe (vergleichlich der Taufe) Jugendweihe und Jugendfeier (vergleichlich der Kommunion bzw. Konfirmation) Trauung und Trauerfeier. Somit sind alle Lebensbereiche abgedeckt.

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